Statuten des MĂ€nnerchors Jona (MCJ)
I. ZWECK DES VEREINS
§ 1 GemÀss Artikel 60 & ff. des ZG B besteht in Jona SG ein Verein mit der Bezeichnung "MÀnnerchor Jona". Sein Zweck ist die Pflege und Förderung des Gesanges, der freundschaftlichen Beziehungen und der frohen Geselligkeit.
§ 2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er ist Mitglied der Schweizerischen Chorvereinigung (SCV), des St. Gallischen Kantonal-Gesangvereins und des SÀngerverbandes an der Linth.
II. MITGLIEDSCHAFT UND EHRUNGEN
§ 3 Der Verein besteht aus: a) Aktivmitgliedern b) Passivmitgliedern c) Ehrenmitgliedern
a) Aktivmitglieder
Eintritt § 4 Jedermann, der das 18. Altersjahr erreicht hat, kann als Aktivmitglied in den Verein aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt an der nÀchstfolgenden Hauptversammlung. Einsprachen gegen die Aufnahme haben schriftlich an den Vorstand zu erfolgen.
§ 5 Jedes zukĂŒnftige Aktivmitglied hat sich beim PrĂ€sidenten zu melden und muss sich einer StimmprĂŒfung durch den Dirigenten unterziehen.
§ 6 Jedes Aktivmitglied erhÀlt nach seiner Aufnahme in den Verein einen Mitgliedschaftsausweis, zusammen mit den Statuten.
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