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Statuten des MĂ€nnerchors Jona (MCJ)

I. ZWECK DES VEREINS

§ 1 GemĂ€ss Artikel 60 & ff. des ZG B besteht in Jona SG ein Verein mit der Bezeichnung "MĂ€nnerchor Jona". Sein Zweck ist die Pflege und Förderung des Gesanges, der freundschaftlichen Beziehungen und der frohen Geselligkeit.

§ 2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er ist Mitglied der Schweizerischen Chorvereinigung (SCV), des St. Gallischen Kantonal-Gesangvereins und des SĂ€ngerverbandes an der Linth. 

II. MITGLIEDSCHAFT UND EHRUNGEN

§ 3  Der Verein besteht aus:
a) Aktivmitgliedern
b) Passivmitgliedern
c) Ehrenmitgliedern

a) Aktivmitglieder

Eintritt
§ 4 Jedermann, der das 18. Altersjahr erreicht hat, kann als Aktivmitglied in den Verein aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt an der nĂ€chstfolgenden Hauptversammlung. Einsprachen gegen die Aufnahme haben schriftlich an den Vorstand zu erfolgen.

§ 5 Jedes zukĂŒnftige Aktivmitglied hat sich beim PrĂ€sidenten zu melden und muss sich einer StimmprĂŒfung durch den Dirigenten unterziehen.

§ 6 Jedes Aktivmitglied erhÀlt nach seiner Aufnahme in den Verein einen Mitgliedschaftsausweis, zusammen mit den Statuten.

Statuten Volltext
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